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Baulast
Eigentümer von Grundstücken erwerben mit dem Kauf eine freiwillige Verpflichtung, bestimmte Vorgaben bzw. Richtlinien zu erfüllen oder aber zu unterlassen. Dies nennt man Baulast und wird gegenüber der Baubehörde anerkannt. Die Baulast wird allerdings nicht so, wie zum Beispiel die so genannten Grunddienstbarkeiten, im Grundbuch eingetragen und genießt deshalb auch keinen öffentlichen Glauben. Die Baulast wird als Eintragung bei der für den Eigentümer zuständigen Baubehörde im Baulastenverzeichnis und auch im Liegenschaftskataster geführt. Ein Beispiel für die so genannte Baulast ist zum Beispiel die bestimmte Anzahl von Stellplätzen zu gewährleisten oder die Kinderspielflächenbaulast, bei der auf genügend Fläche für spielende Kinder zu achten ist.
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