| |
Bürgschaft
Bürgschaftsgebühr
b.a.w.-Konditionen
Back Office
BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Banken
Bankfeiertage
Bankvorausdarlehen
Bau Darlehen
Bauantrag
Bauanzeige
Baubeschreibung
Baudarlehen
Bauerwartungsland
Bauförderung
Bauförderung des Staates
Baufortschritt
Baugenehmigung
Baugrenze
Bauhelferversicherung
Bauherr
Bauherrenhaftpflicht
Baujahr
Baukindergeld
Baukosten
Baulast
Baumängel
Baunebenkosten
Bauordnung
Bauschein
Bauspardarlehen
Bausparguthaben
Bausparsumme
Bauspartarif
Bausparvertrag
Bauträger
Bauträgermodell
Bauwert
Bauwesenversicherung
Bauzwischenfinanzierung
Bearbeitungsgebühren
Bebauungsplan
Belastung
Belastung, monatliche
Beleihungsauslauf
Beleihungsgrenze
Beleihungsobjekt
Beleihungsvertrag
Beleihungswert
Bereitstellungszinsen
Betriebskosten
Betriebskosten / Bewirtschaftungskosten
Beurkundung
Bezugsfertigkeit
Bilanz
Bodenwert
Bonität
Brandversicherung
Briefgrundschuld
Bruchteilseigentum
Bruttokaltmiete
BSV / Bausparvertrag
Buchgrundschuld
Budgetrechnung
|
|
Bauherrenhaftpflicht
Grundsätzlich besteht eine Bauherrenhaftpflicht für jeden Bauwilligen, da er mit dem Bauvorhaben für sich und auch andere Menschen eine Gefahr schafft.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist deshalb sehr zu empfehlen. Sobald einem Dritten Schäden durch das Bauvorhaben entstehen, wird der Bauherr dafür in Anspruch genommen. Auch wenn der Bauherr Handwerker oder Architekten beauftragt, ist er haftbar zu machen.
Die Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherrn während der gesamten Bauzeit vor Ansprüchen, die durch das Bauvorhaben entstehen können, was allerdings nicht von der Sorgfaltspflicht entbindet. Sobald das Bauvorhaben vollständig abgeschlossen ist, ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht mehr notwendig.
|