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Bauherr
Als Bauherr wird grundsätzlich die Person bezeichnet, die den Bau eines Hauses oder auch dessen Umbau oder Renovierung in Auftrag gibt. Man unterscheidet dabei zwischen privaten Bauherren, Unternehmen als Bauherren und öffentlichen Trägern, die ebenfalls als Bauherren fungieren können. Generell ist der Bauherr für die korrekte Anzeige und Antragstellung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde verpflichtet. Sofern nötig, muss für die Erstellung dieser Unterlagen noch ein Spezialist wie etwa ein Architekt zu Rate gezogen werden. Die Arbeiten am und im Haus können dann, sofern die notwendigen Kenntnisse vorhanden sind, durch den Bauherrn selbst oder auch durch beauftragte Handwerker erfolgen. Der Bauherr ist jedoch für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich und muss evtl auch noch Absperrungen anbringen, um andere Menschen vor von der Baustelle ausgehenden Gefahren zu schützen.
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