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Bauhelferversicherung
Immer dann, wenn Eigenleistungen erbracht werden und dafür Verwandte, Freunde und Bekannte als Helfer dabei sind, ist eine Bauhelferversicherung notwendig. Die Helfer sind vom Bauherrn bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) anzumelden und werden beitragspflichtig. Die Anmeldung der Helfer bei der BauBG ist Pflicht und bei Nichtanmeldung können Bußgelder bis 2.500 EUR fällig werden. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft richten sich in der Regel nach der Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden. Dabei liegt der Beitrag pro Arbeitsstunde in den alten Bundesländern bei etwa 1,50 EUR und in den neuen Bundesländern bei 1,20 EUR. Da bei der BauBG die Versicherungsleistungen nicht sehr umfangreich sind, ist eine Bauhelferversicherung sehr sinnvoll, da gerade Arbeitsunfälle mit Bauhelfern (sind meist Laien) sehr oft vorkommen. Im Fall eines Unfalls gibt die Bauhelferversicherung sowohl dem Bauherrn als auch den Helfern einen erweiterten Versicherungsschutz.
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