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Baugenehmigung
Eine eingeschränkte Unbedenklichkeitsbescheinigung wird als Baugenehmigung bezeichnet. Dabei wird die Unbedenklichkeit des Bauvorhabens in Bezug auf bestimmte Vorschriften verbindlich festgestellt. Der Abriss sowie die Beseitigung von baulichen Anlagen ist je nach Landesbauordnung meist nicht genehmigungspflichtig, aber dafür anzeigepfichtig. Ohne eine Baugenehmigung ist die Durchführung einer Baumaßnahme nicht gestattet. Es handelt sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt mit drittbelastender Wirkung. Das bedeutet, sie begünstigt zwar den Bauherrn, allerdings nicht unbedingt dessen Nachbarn.
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