| |
Bürgschaft
Bürgschaftsgebühr
b.a.w.-Konditionen
Back Office
BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Banken
Bankfeiertage
Bankvorausdarlehen
Bau Darlehen
Bauantrag
Bauanzeige
Baubeschreibung
Baudarlehen
Bauerwartungsland
Bauförderung
Bauförderung des Staates
Baufortschritt
Baugenehmigung
Baugrenze
Bauhelferversicherung
Bauherr
Bauherrenhaftpflicht
Baujahr
Baukindergeld
Baukosten
Baulast
Baumängel
Baunebenkosten
Bauordnung
Bauschein
Bauspardarlehen
Bausparguthaben
Bausparsumme
Bauspartarif
Bausparvertrag
Bauträger
Bauträgermodell
Bauwert
Bauwesenversicherung
Bauzwischenfinanzierung
Bearbeitungsgebühren
Bebauungsplan
Belastung
Belastung, monatliche
Beleihungsauslauf
Beleihungsgrenze
Beleihungsobjekt
Beleihungsvertrag
Beleihungswert
Bereitstellungszinsen
Betriebskosten
Betriebskosten / Bewirtschaftungskosten
Beurkundung
Bezugsfertigkeit
Bilanz
Bodenwert
Bonität
Brandversicherung
Briefgrundschuld
Bruchteilseigentum
Bruttokaltmiete
BSV / Bausparvertrag
Buchgrundschuld
Budgetrechnung
|
|
Baufortschritt
Gerade bei Neubauten oder auch bei Modernisierungen ist es üblich, dass Darlehen nach Baufortschritt ausgezahlt werden. Dies bedeutet, dass immer entsprechend dem Bautenstand ein weiterer Darlehensteil ausgezahlt wird. Der jeweils zuständige Architekt oder auch der Bauherr muss den Bautenstand bestätigen, woraufhin die Bank dann den nächsten Darlehensteil auszahlt. In der Regel wird die Darlehensauszahlung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (kurz MaBV) vereinbart, wobei individuelle Absprachen zwischen Bauherrn und Bauträger auch möglich sind. Die Finanzierung von Projekten mit hohem Eigenleistungsanteil gestaltet die Auszahlung nach Baufortschritt eher schwierig, da der Bauherr die Materialkosten vorerst selbst zahlen muss und für die Bestätigung des Baufortschritts einen Architekten benötigt.
|