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Bauerwartungsland
Als Bauerwartungsland werden Grundstücke bezeichnet, auf denen in Zukunft mit einer Bebauung gerechnet werden kann. Im Flächennutzungsplan (kurz FNP) ist anhand der Kennzeichnung als "allgemeines Wohngebiet" erkennbar, dass es sich bei einem Grundstück um Bauerwartungsland handelt. Auf Bauland kann man ebenfalls schließen, wenn die allgemeine städtebauliche Entwicklung der Gemeinde und das entsprechende Verhalten der Behörden (z. B. Ausbau der Kanalisation) sichtbar ist. Bauerwartungsland ist bereits an einem höheren Marktpreis erkennbar und es liegt immer in der Hand der Gemeinden, ob ein im FNP vorgesehenes Land auch wirklich als Bauland genutzt wird.
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