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Bauantrag
Der Antrag eines Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben wird als Bauantrag bezeichnet. Durch die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes werden in Deutschland dabei alle Einzelheiten klar geregelt. In der Regel ist ein Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser für die Erstellung eines Bauantrages notwendig, unter dessen Verantwortung die Bauvorlagepläne, Berechnungen oder auch technische Nachweise u. ä. erstellt werden.
Gemeinsam mit dem Bauherrn werden alles Unterlagen vom Entwurfsverfasser unterzeichnet. Um Einzelfragen zum Bauvorhaben vor dem Bauantrag klären zu können, ist es möglich, vorab eine Bauanfrage zu stellen. Laut den allgemeinen Landesbauordnungen sind dem Bauantrag ein Lageplan, Bauzeichnungen, die Baubeschreibung und technische Nachweise (Standsicherheitsnachweis, Wärmeschutznachweis, ggf. Schallschutznachweis) beizufügen.
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