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Banken
Banken sind im deutschen Sprachgebrauch nichts anderes als die Stelle, an der man sein Konto führt. Die korrekte Definition besagt jedoch, dass Banken Gewerbebetriebe darstellen. Diese üben so genannte Bankgeschäfte aus, worunter man die Entgegennahme von Einlagen oder auch die Gewährung und Ausgabe von Krediten und Darlehen versteht. Die genaue Definition für den Begriff Bankgeschäfte ist dabei im § 1 des Kreditwesengesetzes nachzulesen, welches auch mit KWG abgekürzt wird. Generell sind die Banken also die Verwalter von Geldern und die häufigsten Darlehensgeber, sieht man einmal von den privaten Darlehen ab, die gerade in den letzten Jahren einen immer größeren Zuwachs verbuchen.
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