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Betriebskosten / Bewirtschaftungskosten
Unter Bewirtschaftungskosten versteht man die Kosten, die zur Bewirtschaftung eines Gebäudes oder einer Wirtschaftseinheit erforderlich sind. Sie setzen sich aus folgenden Kosten zusammen: Aus Abschreibungen, dem Mietausfallwagnis und den Verwaltungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten. Umlagefähige Betriebskosten, die mit den einzelnen Mietern abgerechnet werden können, sind zum Beispiel die Kosten für den Hausmeister und die Hausreinigung, der Schornsteinfeger, Müllabfuhr und Wasserverbrauch. Die Kosten für Verwaltung und Mietausfallwagnis sind nicht umlagefähig und dürfen nicht mit den einzelnen Mietparteien abgerechnet werden. Da die Grenzen hierbei teilweise fließend sind, sollte man sich als Vermieter durch eine Hausverwaltung vertreten lassen, die sich mit dem Thema auskennt.
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