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lineare Abschreibung
Unter der Abschreibung versteht man die Wertminderung eines Wirtschaftsgutes. Dieser Betrag wird prozentual berechnet und kann jährlich als steuerlicher Verlust geltend gemacht werden. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung. Bei der linearen Abschreibung wird der Neuwert zugrunde gelegt. Man berechnet den entstehenden Prozentsatz, indem man 100 durch die Anzahl der Jahre, die als Nutzungsdauer für das Wirtschaftsgut vorgegeben sind, teilt. Der sich hieraus ergebende Betrag stellt den Prozentsatz dar, der für die lineare Abschreibung von Bedeutung ist. Dabei bleiben dieser Prozentsatz und damit auch die jährlich abgeschriebenen Beträge während der gesamten Abschreibungszeit gleich hoch. Die genauen Regelungen können im Einkommenssteuergesetz nachgelesen werden.
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