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degressive Abschreibung
Unter Abschreibungen im Allgemeinen versteht man die Wertminderung bestimmter Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres. Der Betrag errechnet sich aus einem jährlichen Prozentsatz vom Wert des Wirtschaftsgutes, wobei man zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung unterscheidet. Bei der degressiven Abschreibung fallen die Abschreibungsbeträge jährlich, da sie sich nicht mehr auf den Neuwert des Wirtschaftsgutes, sondern nur noch auf dessen Restwert aus dem letzten Wirtschaftsjahr beziehen. Dabei kann aber nicht jedes Wirtschaftsgut gleichermaßen degressiv abgeschrieben werden, da für einige Wirtschaftsgüter auch gesonderte Richtlinien bestehen. Diese werden im Einkommenssteuergesetz genau definiert. Der Betrag aus der jährlichen Abschreibung kann dabei steuerlich geltend gemacht werden.
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