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Avalgebühr
Wenn eine Bank für ihren Kunden einem Dritten gegenüber eine Garantie abgibt, spricht man von einem Aval. Da die Garantie durch die Bank auch eingehalten werden muss, wenn der abgesicherte Fall eintritt, muss der Kunde eine Gebühr dafür zahlen – die Avalgebühr. Bei der Erteilung des Avals wird diese für die anfallende Bearbeitung fällig und entspricht etwa 1 % der Bürgschaftssumme. Bevor jedoch ein Aval erteilt wird, sind umfangreiche Prüfungen der Bonität des Kunden vonnöten. Dabei müssen die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnungen und die betriebswirtschaftlichen Auswertungen von Unternehmen geprüft werden, bzw. Privatpersonen müssen ihre gesamte Einkommens- und Vermögenssituation offen schildern. Trotzdem die meisten Avale auf unbestimmte Zeit gewährt werden, prüft die Bank jedes Jahr aufs Neue, ob sie diese Bürgschaft auch weiterhin übernehmen kann. Deshalb wird auch zusätzlich eine jährliche Avalgebühr in Höhe von 0,5 bis 1 % der Bürgschaftssumme dem Kunden belastet. Dieser Betrag ist jedoch deutlich geringer, als die Aufnahme eines Kredites, sodass man durch einen Aval für mehr Liquidität sorgen kann.
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