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ABB
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Auszahlung
Mit dem Wort Auszahlung wird die Auszahlung eines Darlehens bezeichnet. Dabei wird das Darlehen genehmigt und die Bank teilt dem Kunden mit, welche Voraussetzungen vor der Auszahlung erfüllt werden müssen. Zumeist begrenzen sich diese Voraussetzungen auf die erforderlichen Unterschriften auf dem Vertrag und die Stellung der Sicherheiten. Die Auszahlung selbst erfolgt aber beim Hauskauf erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars. In diesem Fall überweist die Bank den Darlehensbetrag in einer Summe an den Verkäufer. Beim Neubau dagegen ist die Auszahlung nur nach belegtem Baufortschritt möglich. Wird ein Architekt beauftragt, so leitet dieser die nötigen Unterlage an die Bank weiter und unterrichtet diese so über den Baufortschritt. Wird das Haus jedoch vornehmlich in Eigenleistung erbaut, so müssen die Rechnungen für das Material vorgelegt werden, um den Baufortschritt zu belegen. Das Darlehen muss dabei innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen werden. Andernfalls werden so genannte Bereitstellungszinsen fällig.
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