Beim Bau eines Hauses wird meist eine Kostenaufstellung für den reinen Bau des Hauses aufgestellt, weniger für die Aussenanlagen. Dabei sollte man diese nicht außer Acht lassen, denn schnell kann es der Fall sein, dass man hierfür eventuell nachfinanzieren muss. Es ist besonders hilfreich, wenn man sich eine Kostenaufstellung erstellt, die alle Kosten eines Hausbaues enthält. So kann man die Kreditsumme auf sehr einfache Weise ermitteln und keine Kosten vergessen. Im Punkt Aussenanlagen sollen nicht nur benötigte Pflanzen enthalten sein, sondern auch das Pflastern, oder zusätzlich benötigter Mutterboden der gekauft werden muss, ist in diese Summe mit einzurechnen.
Inhalt
Außenanlagen als Bestandteil der Immobilie
Der Grund und Boden umfasst das Baugrundstück für das Gebäude sowie die Außenanlagen auf dem Grundstück. Im Unterabschnitt 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung gibt es im Zuge des Sachwertverfahrens eine Aufteilung von Haus und Außenanlagen. Hier werden „sonstige Anlagen“ „nutzbare bauliche Anlagen“ und Bodenwert einzeln aufgeführt. Als bauliche Anlagen werden Flächen bezeichnet, die für Ihr Nutzung befestigt oder für die Verlegung von Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen genutzt werden.
Für den Grundstückskäufer sind die Außenanlagen von Interesse für:
- Zuwege, Zufahrten
- Gartenanlage
- Gemeinschaftsanlagen als Freiflächen
- Außenflächen für Lagerbedarf, Parkplätze, Transportwege usw.
- Nebengebäude auf den Außenanlagen
- Wasserflächen
- Nutzflächen für Saat- und Anbau
So schön auch für das kleine Eigenheim große Außenanlagen für einen weitläufigen Garten sind, oft werden sie vom Käufer als Kostenfaktor gesehen. Das hat seinen Grund, denn die Anlage, Pflege und Erhaltung der Außenflächen verursacht nicht nur einmalige, sondern laufende Kosten, zudem noch für viel Arbeitsaufwand.
Kosten für die Außenanlagen
Auch Bauherren, die ein schlüsselfertiges Haus bauen lassen, entscheiden sich bei den Außenanlagen gern für Eigenleistungen. Werden die Außenanlagen von einer Gartenbaufirma beim Bau des Hauses mitgestaltet, erhöht das beträchtlich die Gesamtkosten und erfordert ein höheres Darlehn. Für Eigenleistung spricht auch, dass es für die Fertigstellung der Außenanlagen, ausgenommen von den Ver- und Entsorgungseinrichtungen keine festgelegten Bauschritte gibt wie für das Haus.
- Außenanlagen können beliebig schrittweise gestaltet werden
- Die meisten Arbeiten auf den Außenanlagen sind auch mehr oder weniger erfahrenen Heimwerker und Hobbygärtner ausführbar
- Die Kosten für die Außenanlagen können vom Eigentümer individuell gesenkt werden, z.B. durch einfache Rasenflächen, anspruchslose Begrünung, geringen Anteil von Pflaster usw.
Drei wichtige Kostenfaktoren sind gleich beim Bezug des Grundstücks für die Außenanlagen zu beachten. Das sind:
- Die Einzäunung des Grundstücks
- Die Begradigung der Oberflächen der Versorgungsflächen
- Pflaster für den Hauszugang, wenn vorhanden, auch für die Einfahrt
Bereits beim Einzug sollte auch der Standort des Briefkastens geplant sein, z.B. am Haus oder am Zaun. Erforderlich ist auch eine ausreichende Außenbeleuchtung für die Zuwege, Zufahrten.
Bauvorhaben auf den Außenanlagen
Auf ein zusätzliches Bauvorhaben vor dem Haus möchte kaum ein Eigenheimbesitzer verzichten, auf die Terrasse. Zwei Möglichkeiten gibt es:
- Nachträglicher Terrassenbau als bauliche Nebenanlage
- Terrasse als Teil des Gebäudes (Bestandteil des Bauplans)
In den meisten Fällen wird die Terrasse als bauliche Nebenanlage nach Vollendung des Hausbaus errichtet. Die Vorschriften für die Baugenehmigung sind je nach Bundesland unterschiedlich. In einigen Bundesländern sind bestimmte Terrassen (abhängig vom Standort und der Größe des Grundstücks) nicht genehmigungspflichtig. Auskünfte sollten bei der örtlichen Baubehörde eingeholt werden. Die Kosten für den Bau der Terrasse betragen, je nach Ausstattung, zwischen m² 50 Euro bis m² 200 Euro.
Weiterhin können auf den Außenanlagen des Grundstücks ein Carport oder eine Garage, ein Gartenhaus, ein Pavillon errichtet werden. Auch hier gelten unterschiedliche Bauverordnungen in den Bundesländern, die abgefragt werden müssen. Der Carport kann mit Preisen ab 1.000 Euro schon sehr günstig finanziert werden. Für die Fertiggaragen beginnt die Preisspirale im Durchschnitt bei ca. 2.500 Euro. Wer noch ein Gartenhaus bauen möchte, kann Bausätze für den Selbstaufbau bereits unter 1.000 Euro kaufen.
Obwohl die Einzelpreise für Nebengebäude als Bausatz nicht sehr hoch sind, summieren sich die Kosten für die Außenanlagen bei einem neuen Eigenheim. Bauherren müssen sich entscheiden, ob alles Anschaffungen bereits zum oder zeitnah nach dem Umzug getätigt werden sollen oder auf mehrere Jahre verteilt werden. In jedem Fall ist es die kostengünstigste Lösung, so viel Eigenleistung wie möglich für die Außenanlagen aufzubringen. Insgesamt können pauschal rund 5 % bis zu 15 % der Baukosten noch einmal für die Außenanlagen veranschlagt werden. Für die Gesamtkosten sollte dieser Faktor bei Hausbau unbedingt berücksichtigt werden.
Nachbarschaftsrechte beachten
Für die Außenanlagen gelten für den Eigentümer nicht so strenge Vorschriften wie für die Errichtung vom Gebäude. Gänzlich frei von Vorschriften sind aber die Außenanlagen nicht. Abgesehen davon, dass für bestimmte Nebenbauten eigene Baugenehmigungen eingeholt werden müssen, sind auch die Nachbarschaftsrechte bei der Gestaltung der Außenanlagen zu beachten.
In erster Linie ist das die genaue Beachtung der Grundstücksgrenzen, wenn der Gartenzaun gezogen wird. Schon bei kleineren Ungenauigkeiten kann es zu Streitigkeiten mit den Nachbarn kommen und es sind Nacharbeiten erforderlich. Für Mauern und Hecken kann es bestimmte örtliche Vorschriftlich bezüglich der Höhe geben, die zu beachten sind.
Außenanlagen in die Finanzierung einbeziehen
Viele Bauherren beachten bei der Beantragung für die Finanzierung, dass die Außenanlagen zum Bauvorhaben gehören. Ist abzusehen, dass nach dem Hausbau weder die Zeit noch handwerkliches und gartenbauliches Können ausreichen, um in purer Eigenleistung die Gestaltung der Außenanlagen durchzuführen, sollten diese gleich in die Baufinanzierung mit eingerechnet werden. Bestandteil des Baukredits können u.a. Leistungen sein, wie:
- Planung der Gestaltung der Außenanlagen durch den Architekten
- Entwässerung, Bewässerung
- Einzäunung und Terrassenbau
- Wegebau
- Anlage von Grünflächen
Ist die Baufinanzierung so angelegt, erhält der Bauherr mit dem schlüsselfertigen Gebäude auch die vollständig gestalteten Außenanlagen. Die gesamte Finanzierung erhöht sich dadurch entsprechend und folglich auch die Zeit für die Tilgung des Darlehns.
Sollen die Außenanlagen von einem Unternehmen gestaltet werden, sollte bei der Wahl der Baufirma sichergestellt werden, dass diese auch die Leistungen für die Außenanlagen übernimmt. Nicht bei jedem Bauunternehmen gehören die Flächen um das Haus zum Leistungsangebot.
Möchte der Bauherr die Außenanlagen nach Fertigstellung des Baus vollständig in Eigenleistung übernehmen, gilt es an die Kosten für diese Anlagen zu denken. Bei der Eigenleistung werden die Kosten für die Handwerker eingespart, nicht aber die Kosten für die erforderlichen Baumaschinen und die Materialkosten. Das gilt insbesondere für die kostenaufwendigen Vorhaben wie die Terrasse, den Wegebau und eventuell einen größeren Teich oder Pool.
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