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ABB
Abgeld
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ablösesumme
Ablösung
Abnahmeverpflichtung
Abschlussgebühr
Abschreibung
Abschreibungen
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Absicherung
Abtretung
Abzahlungsdarlehen
Agio
Alleineigentum
Allgemeine Darlehensbedingungen
Amortisation
Amtlicher Lageplan
Anderkonto
Anfänglicher effektiver Jahreszins
Annahmeerklärung
Annuität
Annuitätendarlehen
Anpassungstermin
Anschaffungskosten
Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen
Anschlussfinanzierung
Anspruch auf weitere Darlehen
Arbeitgeberdarlehen
Außenanlagen
Aufgeld
Auflassung
Auflassungsvormerkung
Aufteilungsplan
Aufwendungsdarlehen
Ausbauhaus
Ausfallbürgschaft
Auszahlung
Auszahlungskurs
Auszahlungsvoraussetzungen
Autobanken
Aval
Avalgebühr
degressive Abschreibung
lineare Abschreibung
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Ausfallbürgschaft
Im heutigen Kreditgeschäft ist die Ausfallbürgschaft eine
ergänzende Sicherheit. Ein Bürge kann bei einer einfachen Bürgschaft
nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Vollstreckung fruchtlos
ist und der Gläubiger dies nachweisen kann. In der Regel wird heute
deshalb fast ausschließlich die modifizierte Bürgschaft eingesetzt.
Dabei wird vertraglich geregelt, wann ein Forderungsausfall als
festgestellt gilt und der Gläubiger auf den Bürgen zurückgreifen kann.
Die Ausfallbürgschaft ist eine Bürgschaft für Unternehmen und dient
hier der Absicherung gegenüber dem Kreditgeber. So wird Unternehmen
bei fehlenden oder unzureichenden Sicherheiten die Möglichkeit einer
Kreditaufnahme eingeräumt, denn die Sächsische Aufbaubank übernimmt
einen Teil des Kreditrisikos.
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