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ABB
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Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Ablösung
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Abschreibungen
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Anspruch auf weitere Darlehen
Wer Anspruch auf weitere Darlehen hat, kann diese Ansprüche bei der Baufinanzierung dem Eigenkapital hinzurechnen. Das heißt dann auch, dass hier ein höheres Eigenkapital erreicht wird und dadurch der aufzunehmende Kredit verringert wird. Dadurch verringert sich natürlich auch die monatliche Tilgungsrate. Weitere Darlehen können z. B. aus einem Bausparvertrag kommen. Dabei sollte man beim jeweiligen Anbieter nachfragen wann das Darlehen zur Verfügung gestellt werden kann und in welcher Höhe. Außerdem zählen dazu Ansprüche auf Darlehen vom Arbeitgeber. Denn einige Arbeitgeber gewähren ein besonders zinsgünstiges Darlehen für die Anschaffung der eigenen vier Wände. Hier sollte man in der Personalabteilung nachfragen. Auch die Darlehen, die von Verwandten und Bekannten gegeben werden, zählen zu diesem Bereich. Diese kann man aber nur dann dazu rechnen, wenn sie auch tatsächlich wieder an den jeweiligen Darlehensgeber zurück gezahlt werden müssen. Geschenkte Gelder stellen dagegen komplettes Eigenkapital dar, welches nicht durch die Rückzahlung die Einnahmen verringert.
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