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Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen
Unter anschaffungsnahen Erhaltungsaufwendungen versteht man alle finanziellen oder sachlichen Aufwendungen, die im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gebäudes anfallen. Dabei sind dies vor allem umfassende Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Diese sind aber nicht wie die Erhaltungsaufwendungen sofort abzugsfähig, sondern müssen vielmehr mit in die Bemessungsgrundlage für die Absetzung einbezogen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie verglichen mit dem Kaufpreis sehr hoch liegen. Außerdem werden sie in die Absetzung gerechnet, wenn dadurch das Wesen des Gebäudes verändert wird, also dessen Wert erhöht oder dessen Nutzungsdauer deutlich verlängert wird. Häufig liegen solche anschaffungsnahen Erhaltungsaufwendungen dann vor, wenn zurückgestellte Instandhaltungsarbeiten nachgeholt werden.
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