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ABB
Abgeld
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ablösesumme
Ablösung
Abnahmeverpflichtung
Abschlussgebühr
Abschreibung
Abschreibungen
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Absicherung
Abtretung
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Agio
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Allgemeine Darlehensbedingungen
Amortisation
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Anfänglicher effektiver Jahreszins
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Annuitätendarlehen
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Aval
Avalgebühr
degressive Abschreibung
lineare Abschreibung
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Anpassungstermin
Wenn man ein Darlehen abschließt, so wird dabei ein bestimmter Zinssatz festgelegt. Bei Baudarlehen, die über eine sehr lange Laufzeit vereinbart werden, gilt dieser Zinssatz nur für einen bestimmten Zeitraum. Danach muss neu verhandelt werden. Diesen Zeitraum, in dem der Zins unverändert bleibt, wird dabei als Zinsbindung bezeichnet, da der vereinbarte Zins nicht verändert werden kann. Der Zeitpunkt, zu dem diese Zinsbindung endet, wird dabei als Anpassungstermin bezeichnet. Ist dieser Zeitpunkt erreicht, so müssen Darlehensnehmer und –geber entweder neu verhandeln oder der Darlehensnehmer entscheidet sich für einen völlig anderen Darlehensgeber, weil dieser bessere Konditionen bietet. In diesem Fall spricht man von einer Umschuldung.
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