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ABB
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Anfänglicher effektiver Jahreszins
Laut Preisangabenverordnung, kurz PAngVO, muss bei Krediten für Verbraucher ein Prozentsatz angegeben werden, der die Gesamtkosten des Darlehens angibt. Dieser wird bei Darlehen, die einen festen Zins über die gesamte Laufzeit aufweisen, als effektiver Jahreszins bezeichnet. Bei Darlehen mit variablen Zinssätzen, oder bei Darlehen, deren Zinssatz nur über eine bestimmte Laufzeit des Darlehens angegeben wird bzw. sich andere für den Preis wesentliche Faktoren während der Laufzeit ändern, wird der Prozentsatz als anfänglicher effektiver Jahreszins angegeben. Dieser berechnet sich anhand des ersten Zinssatzes, mit dem das Darlehen verzinst wird. Die genaue Angabe der Kosten für Verbraucherkredite ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben worden, um die Verbraucher vor schleierhaften Kosten beim Abschluss von Darlehen zu schützen.
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