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ABB
Abgeld
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ablösesumme
Ablösung
Abnahmeverpflichtung
Abschlussgebühr
Abschreibung
Abschreibungen
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Absicherung
Abtretung
Abzahlungsdarlehen
Agio
Alleineigentum
Allgemeine Darlehensbedingungen
Amortisation
Amtlicher Lageplan
Anderkonto
Anfänglicher effektiver Jahreszins
Annahmeerklärung
Annuität
Annuitätendarlehen
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Anschaffungskosten
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Auflassung
Auflassungsvormerkung
Aufteilungsplan
Aufwendungsdarlehen
Ausbauhaus
Ausfallbürgschaft
Auszahlung
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Auszahlungsvoraussetzungen
Autobanken
Aval
Avalgebühr
degressive Abschreibung
lineare Abschreibung
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Anderkonto
Anderkonten stellen Treuhandkonten dar. Auf einem Anderkonto werden Gelder gebucht, die nicht im Eigentum des Kontoinhabers sind. Der Kontoinhaber hat die Verfügungsmacht über das Anderkonto, doch verwaltet er die hier befindlichen Gelder nur treuhänderisch, also für fremde Rechnung. Das Anderkonto kann dabei nur von den Angehörigen bestimmter Berufsgruppen eingerichtet werden. Zu diesen zählen vor allen Dingen Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter oder Wirtschaftsprüfer. Ein typisches Anderkonto wird vom Rechtsanwalt eingerichtet, der im Auftrag seines Mandanten dessen Forderungen eintreibt. Sobald die Zahlungen eingehen, werden sie auch an den Mandanten weiter geleitet und die Zahlung wird vom Anwalt verbucht. Richtet der Insolvenzverwalter ein Anderkonto ein, muss er alle Schuldner darüber informieren. Dann können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur noch auf das jeweilige Anderkonto fließen.
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