| |
ABB
Abgeld
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ablösesumme
Ablösung
Abnahmeverpflichtung
Abschlussgebühr
Abschreibung
Abschreibungen
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Absicherung
Abtretung
Abzahlungsdarlehen
Agio
Alleineigentum
Allgemeine Darlehensbedingungen
Amortisation
Amtlicher Lageplan
Anderkonto
Anfänglicher effektiver Jahreszins
Annahmeerklärung
Annuität
Annuitätendarlehen
Anpassungstermin
Anschaffungskosten
Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen
Anschlussfinanzierung
Anspruch auf weitere Darlehen
Arbeitgeberdarlehen
Außenanlagen
Aufgeld
Auflassung
Auflassungsvormerkung
Aufteilungsplan
Aufwendungsdarlehen
Ausbauhaus
Ausfallbürgschaft
Auszahlung
Auszahlungskurs
Auszahlungsvoraussetzungen
Autobanken
Aval
Avalgebühr
degressive Abschreibung
lineare Abschreibung
|
|
Alleineigentum
Als Alleineigentum werden Sondereigentümer bezeichnet. Sondereigentümer stellen dabei vor allen Dingen Räume oder Bestandteile eines Gebäudes dar, welche in der Teilungserklärung als Sondereigentum bezeichnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bestandteile des Gebäudes verändert, beseitigt oder nachträglich eingefügt usw. wurden. Durch die Ausweisung des Sonder- bzw. Alleineigentums in der Teilungserklärung werden jedoch keine beruhenden Rechte anderer Wohnungseigentümer über das zulässige Maß hinaus beeinflusst. Auch die äußere Gestaltung des Gebäudes erfährt keine Beeinflussung durch diese Regelung. Das Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung wird dabei als Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen als Teileigentum bezeichnet.
|