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ABB
Abgeld
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ablösesumme
Ablösung
Abnahmeverpflichtung
Abschlussgebühr
Abschreibung
Abschreibungen
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Absicherung
Abtretung
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Allgemeine Darlehensbedingungen
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Anfänglicher effektiver Jahreszins
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Annuität
Annuitätendarlehen
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degressive Abschreibung
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Abtretung
Die Abtretung oder auch Zession genannt, bezeichnet einen Vorgang, bei dem Forderungen von einem Gläubiger an einen anderen übertragen werden. Letzterer tritt in diesem Prozess als der Zessionär auf und übernimmt die Forderung, um sie im eigenen Namen geltend machen zu können. Im Handels- und Kreditwesen wird von dem Instrument der Zession dann Gebrauch gemacht, wenn ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Neben der offenen Abtretung, wo der Schuldner über die Zession informiert wird, kennt das Finanzwesen noch eine weitere Form der Abtretung. Wird der Schuldner nicht über die Übergabe seiner Verpflichtungen informiert, spricht man von einer stillen Zession.
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