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Absetzung für Abnutzung (AfA)
Dieser Begriff stammt aus dem Steuerrecht. Die Absetzung für Abnutzung beschreibt die Verteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines bestimmten Gegenstandes auf dessen übliche Nutzungsdauer. Dabei können die Beträge, die als Absetzung für Abnutzung, kurz als AfA bezeichnet, steuerlich mindernd geltend gemacht werden. Bei Selbstständigen und Unternehmen fließen die Beträge in der Steuererklärung in die Betriebsausgaben ein und mindern somit auch den Gewinn. Bei allen anderen können sie dagegen auch als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die AfA ist dabei meist auf bestimmte Gegenstände festgelegt und auch deren Nutzungsdauer wird genau vorgeschrieben. So sind für Computer und Co. Häufig drei Jahre als übliche Nutzungsdauer hinterlegt.
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