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ABB
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degressive Abschreibung
lineare Abschreibung
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Abschreibungen
Angeschaffte Wirtschaftsgüter verlieren mit der Zeit an Wert. Dieser Wertverlust kann jedes Jahr als Verlust steuerlich geltend gemacht werden. Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung. Bei ersterer bleiben die Beträge für die Abschreibung auf Dauer gleich, bei letzterer fallen sie jährlich. Denn hier wird die Abschreibung als Prozentsatz immer vom jeweiligen Restwert berechnet. Bei der linearen Abschreibung dagegen rechnet man einen Prozentsatz vom Neuwert, der jedes Jahr gleich bleibt. Welche Wirtschaftsgüter dabei linear und welche degressiv abgeschrieben werden können, wird im Einkommenssteuergesetz geregelt. Außerdem findet man hier die Vorgaben, wann man von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln kann, was u. U. nach einem gewissen Zeitraum sinnvoll ist.
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