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ABB
Abgeld
Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Ablösung
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Abschlussgebühr
Abschreibung
Abschreibungen
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degressive Abschreibung
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Abschlussgebühr
Die Abschlussgebühr fällt beim Abschluss eines Bausparvertrages an. Sie beträgt in der Regel zwischen einem und zwei Prozent der vereinbarten Bausparsumme und richtet sich in ihrer Höhe nach dem jeweiligen Bauspartarif und der Bausparkasse. Entweder wird die Gebühr dabei in einem Betrag gezahlt oder die Bausparkasse verrechnet sie mit den ersten eingezahlten Beträgen. Wenn man nach Ablauf des Bausparvertrages auf die Zuteilung des Bauspardarlehens verzichtet, erstatten einige Bausparkassen auch die Abschlussgebühr. Dabei kommt es aber immer auf den jeweiligen Vertragspartner an. Diese Regelung wird meist auch bereits beim Abschluss des Vertrages entsprechend vereinbart, sodass man darauf achten sollte.
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