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ABB
Abgeld
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ablösesumme
Ablösung
Abnahmeverpflichtung
Abschlussgebühr
Abschreibung
Abschreibungen
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Absicherung
Abtretung
Abzahlungsdarlehen
Agio
Alleineigentum
Allgemeine Darlehensbedingungen
Amortisation
Amtlicher Lageplan
Anderkonto
Anfänglicher effektiver Jahreszins
Annahmeerklärung
Annuität
Annuitätendarlehen
Anpassungstermin
Anschaffungskosten
Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen
Anschlussfinanzierung
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Arbeitgeberdarlehen
Außenanlagen
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Auflassung
Auflassungsvormerkung
Aufteilungsplan
Aufwendungsdarlehen
Ausbauhaus
Ausfallbürgschaft
Auszahlung
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Auszahlungsvoraussetzungen
Autobanken
Aval
Avalgebühr
degressive Abschreibung
lineare Abschreibung
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Abnahmeverpflichtung
Unter der Abnahmeverpflichtung versteht man eine Verpflichtung, die der Darlehensnehmer gegenüber dem Darlehensgeber eingeht. Damit verpflichtet er sich, das bereit gestellte Darlehen innerhalb einer bestimmten Frist abzunehmen. Die Abnahme erfolgt dabei durch die Auszahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer nach dessen Abruf. Wird das Darlehen nicht in der vorher vereinbarten Frist abgenommen, so muss der Darlehensnehmer eine Strafe dafür zahlen – die Nichtabnahmeentschädigung. Die Frist, in der das Darlehen abgerufen werden muss, kann dabei unterschiedlich lang sein. Hier sollte man einen möglichst langen Zeitraum aushandeln, falls es länger dauert, bis man das Darlehen auch tatsächlich benötigt, z. B. weil die Immobilie noch nicht übergeben werden kann o. ä.
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