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ABB
Abgeld
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ablösesumme
Ablösung
Abnahmeverpflichtung
Abschlussgebühr
Abschreibung
Abschreibungen
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Absicherung
Abtretung
Abzahlungsdarlehen
Agio
Alleineigentum
Allgemeine Darlehensbedingungen
Amortisation
Amtlicher Lageplan
Anderkonto
Anfänglicher effektiver Jahreszins
Annahmeerklärung
Annuität
Annuitätendarlehen
Anpassungstermin
Anschaffungskosten
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Auflassungsvormerkung
Aufteilungsplan
Aufwendungsdarlehen
Ausbauhaus
Ausfallbürgschaft
Auszahlung
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Autobanken
Aval
Avalgebühr
degressive Abschreibung
lineare Abschreibung
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Ablösung
Unter dem Begriff Ablösung versteht man den Vorgang einer Umschuldung. Dabei wird meist ein Darlehen bei einem anderen als dem bisherigen Darlehensgeber aufgenommen. Der neue Darlehensgeber zahlt dabei eine Ablösesumme an den bisherigen Darlehensgeber in Höhe des noch ausstehenden Kredites. Damit erhält er dann auch alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Diese Ablösung ist dabei grundsätzlich zu verschiedenen vorgegebenen Terminen möglich, etwa wenn kurzfristige Bankdarlehen in ein langfristiges Darlehen umgewandelt werden sollen oder die Zinsfestschreibung des bisherigen Darlehens ausläuft und meist bei einem anderen Darlehensgeber günstigere Konditionen erreicht werden können. Auch wenn ein Gleitzinsdarlehen in eine Festzinshypothek umgewandelt werden soll, muss die Ablösung stattfinden.
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