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ABB
Abgeld
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ablösesumme
Ablösung
Abnahmeverpflichtung
Abschlussgebühr
Abschreibung
Abschreibungen
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Absicherung
Abtretung
Abzahlungsdarlehen
Agio
Alleineigentum
Allgemeine Darlehensbedingungen
Amortisation
Amtlicher Lageplan
Anderkonto
Anfänglicher effektiver Jahreszins
Annahmeerklärung
Annuität
Annuitätendarlehen
Anpassungstermin
Anschaffungskosten
Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen
Anschlussfinanzierung
Anspruch auf weitere Darlehen
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Außenanlagen
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Auflassung
Auflassungsvormerkung
Aufteilungsplan
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Ausbauhaus
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Autobanken
Aval
Avalgebühr
degressive Abschreibung
lineare Abschreibung
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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung oder kurz AB, wird durch die Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und bescheinigt, dass eine Wohnung oder Teile davon, baulich von anderen Wohnungen getrennt sind. Die Grundlage der AB bildet das Wohnungseigentumsgesetzt. Die Abgrenzung kann über Wände und Decken erfolgen. Der Zugang muss verschließbar sein. In dieser Form ist die kleinste Einheit ein einzelnes Zimmer. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung dient der Einteilung eines Gebäudes in mehrere Wohneinheiten und fungiert als Grundlage zur Erstellung einzelner Grundbuchblätter für jede separate Eigentumswohnung. Seitens der Politik bestehen seit längerem Bestrebungen, die Vergabe der AB von den Bauämtern zu trennen.
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