Immer wieder hört man von der Arbeitnehmersparzulage
Bausparvertrag. Doch was genau hat es damit eigentlich auf
sich? Die Arbeitnehmersparzulage Bausparvertrag stellt einen
staatlichen Zuschuss dar, der für das Bausparen an sich
gewährt wird. Möglich sind dabei bis zu 43 Euro jährlich,
sofern man die vermögenswirksamen Leistungen Bausparvertrag
ebenfalls nutzt. Das heißt, die vermögenswirksamen
Leistungen, VL, werden direkt in den Bausparer eingezahlt.
Bei der Einkommenssteuererklärung muss man dann die
Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Allerdings kann diese nur für Personen gewährt werden, deren
zu versteuerndes Einkommen gewisse Grenzen nicht
überschreitet. Diese Grenzen liegen bei Alleinstehenden bei
17.900 Euro, bei Verheirateten bei 35.800 Euro im Jahr. Das
zu versteuernde Einkommen ist dabei nicht mit dem
Bruttoeinkommen zu verwechseln, welches deutlich höher
ausfallen kann.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, so kann man auch die
Arbeitnehmersparzulage Bausparvertrag beantragen und damit
die eigene Bausparsumme etwas schneller erreichen. Nachdem
der Bausparvertrag dann zuteilungsreif geworden ist und
sofern man das Bauspardarlehen in Anspruch nimmt, finden
sich hier auch noch weitere Vorteile. So kann man zum Einen
oft von geringeren Zinsen für das Bauspardarlehen
profitieren, zum Anderen aber auch von der Möglichkeit,
jederzeit Sondertilgungen zu leisten und somit das
Bauspardarlehen schneller abtragen.
Damit die Rechnung jedoch aufgeht, muss man sich erst einmal
auf die Suche nach einem passen VL Bausparvertrag machen.
Denn nicht jeder VWL Bausparvertrag ist auch gleichermaßen
günstig. Hier lohnt sich ein Bausparvertrag Vergleich, der
oft bereits online durchgeführt werden kann. Dieser
Bausparvertrag Vergleich sollte in jedem Fall vor jedem
Bausparvertrag Abschluss stehen, um später kein böses
Erwachen zu erleben, wenn die Kosten doch höher, als geplant
ausfallen.
.
