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» Abtretung einer HypothekEine Hypothek ist im eigentlichen Sinne ein
Grundpfandrecht auf ein Grundstück. Dieses wird an den jeweiligen
Kreditgeber abgetreten, wenn ein Kredit aufgenommen wird. Dabei dient
die Hypothek als Sicherheit für das Darlehen. Die Abtretung einer
Hypothek ist also grundsätzlich die Abtretung eines Grundpfandrechts
auf ein Grundstück an einen Kreditgeber. Dieser kann sich dann aus dem
Erlös des Grundstücks bzw. der Hypothek bedienen, sofern der
Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Umgangssprachlich wird die Hypothek aber auch als eine Art des Darlehens bezeichnet. Dabei geht man davon aus, dass ein Hypothekendarlehen gleichzusetzen ist mit einer Hypothek. Die Abtretung dieses Darlehens durch die Bank an einen anderen Gläubiger wird dann ebenfalls als Abtretung einer Hypothek bezeichnet, was jedoch wirklich nur umgangssprachlich korrekt ist, aber keinesfalls rechtlich. Bevor man also eine Hypothek aufnimmt, sollte man alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen. Denn nur so kann man auch entsprechend planen und muss nicht ständig mit der Angst leben, dass jemand anderes das eigene Haus oder Grundstück pfänden kann. Soll ein Darlehen durch mehrere Grundstücke bzw. Hypotheken besichert werden, so ist die Forderung ebenfalls entsprechend zu teilen und auf die einzelnen Hypotheken zu verteilen. Für die Hypothek erhält man ebenfalls einen Hypothekenbrief. Solche Briefe werden oftmals auch an der Börse gehandelt, sodass einige Menschen hiermit auch durchaus ein Geschäft machen können. Üblicherweise wird man jedoch davon ausgehen können, dass man nur im Zusammenhang mit einem Darlehen von der Abtretung einer Hypothek sprechen kann, nicht jedoch in anderweitigen Punkten.
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