» Ablösung einer Hypothek

Ist der Zeitpunkt nahe, an dem die Zinsbindungsfrist einer Hypothek abläuft, so werden wohl viele Menschen sich nach einem anderen Kredit umschauen, um den bestehenden abzulösen. Eine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen ist nur selten möglich, da sich ja die Lage am Zinsmarkt verändert hat und diese veränderten Zinssätze auch bei einer Vertragsverlängerung berücksichtigt würden.
Die Ablösung einer Hypothek ist dabei natürlich auf verschiedene Arten möglich. Zum einen kann man hier umschulden. Das heißt, es wird eine neue Hypothek bei einem anderen Anbieter aufgenommen. Dieser ist dann meist günstiger, als der bisherige Kreditgeber, sodass die Kreditnehmer sich hier Einsparungen erhoffen. Will man die Ablösung einer Hypothek jedoch durch Umschuldung durchführen, so muss man auch die zusätzlichen Kosten mit einkalkulieren, um zu sehen, ob dies wirklich sinnvoll ist. Kosten fallen vor allen Dingen an für die erneute Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch. Denn diese muss ja hierbei schließlich auf den neuen Kreditgeber übertragen werden.

Eine andere Möglichkeit für die Ablösung einer Hypothek ist der so genannte Forward Kredit. Dieser wird meist dann abgeschlossen, wenn die Zinsen gerade sehr niedrig liegen und bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist nur noch etwa zwei bis drei Jahre vergehen. Für diesen Kredit zahlt man während der Zeit bis zum Ende der Zinsbindungsfrist Bereitstellungszinsen. Jedoch kann die Ablösung einer Hypothek auf diesem Wege insofern sinnvoll sein, als dass man sich vor Zinsschwankungen in der Zukunft schützen kann. Sind die Bereitstellungszinsen jedoch sehr hoch, so wird man auch auf diesem Wege zur Ablösung einer Hypothek nur verlieren.

Generell sollte die Ablösung einer Hypothek jedoch nur zum Ende der Zinsbindungsfrist erfolgen. Denn bei einer vorzeitigen Kündigung fallen teils enorme Vorfälligkeitsentschädigungen an. Als Ausnahme ist hier die Zinsbindungsfrist von mehr als 10 Jahren zu nennen. Ein solches Darlehen kann 10 Jahre nach der vollständigen Auszahlung jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

 

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